9 Garantie
9.1 Garantie
Invacare® garantiert für Mängelfreiheit und Funktionstüchtigkeit Ihres Produkts. Die Garantie erstreckt sich auf alle Fehler und Defekte, welche nachweisbar infolge fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung entstanden sind. Garantieansprüche gegenüber Invacare® kann nur der Vertriebspartner, nicht der Endkunde geltend machen.
Nicht unter die Garantie fallen normale Abnützung, die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung, mangelnde Wartung und fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Käufer oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind. Verschleissteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn am Produkt nicht vorgesehene und nicht vom Fachhändler ausgeführte Veränderungen vorgenommen wurden oder bei Verwendung ungeeigneter Ersatzteile. Die Gewährleistung von Invacare® erstreckt sich nicht auf aus der Mängelbeseitigung entstehende Folgekosten wie Fracht- und Fahrkosten, Lohnkosten, Spesen etc.
Die Garantiefrist beträgt 24 Monate.
Darüber hinaus sind die Garantiebedingungen Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im jeweiligen Land gelten, in dem das Produkt gekauft wurde.
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