Geräte-Pass

Bundesrepublik Deutschland

Nur gültig, wenn ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt. Durch Änderungen verliert der Geräte-Pass seine Gültigkeit. Sorgfältig aufbewahren. Verlorene Urkunden werden nicht ersetzt. Typ:

Verkaufsdatum:

Gerätecode:

Anschrift des Käufers:

Unterschrift des Käufers

Stempel und Unterschrift des Fachhändlers

1.Die nachfolgenden Bestimmungen haben nur für den privaten Gebrauch Gültigkeit.

2.Die Garantiezeit - 24 Monate - beginnt mit dem Abschluß des Kaufvertrages bzw. mit dem Tag der Auslieferung des Gerätes an den Käufer (Endverbraucher).

3.Garantieanspüche können nur unter Nachweis des Kaufdatums durch Vorlage der durch den Fachhändler vollständig ausgefüllten Garantieurkunde und des maschinell erstellten Kaufbeleges gel- tend gemacht werden.

4.Beanstandete Geräte bitten wir zusammen mit dieser Garantieurkunde und dem Kaufbeleg entweder über den Fachhändler oder direkt an die

Firma Metz-Werke GmbH & Co KG - Zentralkundendienst - Ohmstrasse 55, 90513 Zirndorf, transportsicher verpackt unter genauer Schilderung der Beanstandung einzusenden. Sie können unter den gleichen Bedingungen auch an die autorisierten Kundendienststellen der Firma Metz-Werke GmbH & Co KG eingesandt werden.

Hin- und Rücksendung erfolgen auf Gefahr des Käufers.

5.Die Garantie besteht darin, daß Geräte, die infolge eines anerkannten Fabrikations- oder Materialfehlers defekt geworden sind, kostenlos repariert oder, soweit eine Reparatur unverhältnismä- ßig ist, ausgetauscht werden.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht am Gerät selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch wird für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet.

6.Unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder Dritte schließen die Garantiever- pflichtungen sowie alle weiteren Ansprüche aus. Ausgenommen von der Garantie sind ferner Schäden oder Fehler, die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung, mechanische Beschädigung, ausge- laufene Batterien oder durch höhere Gewalt, Wasser, Blitz etc. entstanden sind. Ferner sind Verschleiß, Verbrauch sowie übermäßige Nutzung von der Garantie ausgenommen.

7.Der Garantieanspruch besteht nur in Deutschland und ist ab 01.01.2002 gültig.

8.Durch diese Garantieurkunde werden die Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer nicht berührt.

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Metz 20 TK 51 operating instructions Geräte-Pass, Gerätecode Anschrift des Käufers