IBM X30 manual

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lizenzierten internen Code von einer IBM Internet-Website oder von anderen elektronischen Medien verantwortlich und müssen dabei die Anweisungen von IBM beachten.

Muss eine Maschine oder ein Teil im Rahmen des Gewährleistungsservices ersetzt werden, geht die von IBM oder dem Reseller ersetzte Maschine bzw. das ersetzte Teil in das Eigentum von IBM oder des Resellers über, während die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil in Ihr Eigentum übergeht. Sie gewähr- leisten, dass es sich bei allen entfernten Teilen um unveränderte Originalteile handelt. Die Ersatzmaschine oder die Ersatzteile sind unter Umständen nicht neu, befinden sich jedoch in einem einwandfreien Betriebszustand und sind dem ersetzten Teil funktionell mindestens gleichwertig. Die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil erhält den Garantieservicestatus der ursprünglichen Maschine oder des entfernten Teils. Bei vielen Zusatzeinrichtungen, Modell- umwandlungen oder -erweiterungen müssen Teile der Maschine entfernt und an IBM zurückgegeben werden. Ein Ersatzteil erhält den Garantiestatus des entfernten Teils.

Sie erklären sich damit einverstanden, alle nicht durch diesen Gewährleis- tungsservice abgedeckten Features, Teile, Optionen, Änderungen und Zube- hörteile zu entfernen, bevor IBM oder der Reseller eine Maschine oder ein Teil ersetzt.

Weiterhin erklären Sie sich damit einverstanden,

1.sicherzustellen, dass keine rechtlichen Verpflichtungen bzw. Einschränkun- gen bestehen, die dem Ersetzen der Maschine oder eines Teils entgegenste- hen.

2.bei einer Maschine, die nicht Ihr Eigentum ist, die Genehmigung des Eigentümers für den Gewährleistungsservice dieser Maschine durch IBM oder den Reseller einzuholen und

3.soweit zutreffend, vor Erbringung des Gewährleistungsservices:

a.die von IBM oder dem Reseller vorgegebene Vorgehensweise zur Fehlerbestimmung, Problemanalyse und Serviceanforderung zu befol- gen.

b.alle auf einer Maschine befindlichen Programme, Daten und Ressour- cen zu sichern.

c.IBM oder dem Reseller den für die Ausführung ihrer Aufgaben erfor- derlichen freien und sicheren Zugang zu Ihren Einrichtungen zu gewähren und

d.IBM oder den Reseller von einer Standortänderung der Maschine in Kenntnis zu setzen.

Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 63

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