IBM X30 manual Dieser Absatz wird wie folgt ergänzt

Models: X30

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Dieser Absatz wird wie folgt ergänzt:

3.Die IBM haftet für ihre Verpflichtungen aus der Ziffer 12 des Sale of Goods Act 1979oder aus der Ziffer 2 des Supply of Goods and Services Act 1982.

Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Reseller (ungeändert).

Das Ende dieses Abschnitts wird wie folgt ergänzt:

Die IBM haftet insgesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Handlung.

Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 73

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