Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Wenn die Maschinen nicht für Geschäftszwecke, wie im ″Consumer Guarantee Act 1993″ definiert, verwendet werden, gelten die Haftungseinschränkungen dieses Abschnitts nur insoweit, als sie im ″Consumer Guarantee Act 1993″ beschrieben sind.
VOLKSREPUBLIK CHINA
Geltendes Recht: Dieser Abschnitt wird wie folgt ersetzt:
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Staa- tes New York zur Anwendung kommen (sofern dies durch die Gesetzgebung des Landes nicht anders geregelt wird), um die Rechte, Pflichten und Ver- pflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, wird zunächst versucht, diese einver- nehmlich beizulegen. Ist dies nicht möglich, haben Sie oder IBM das Recht, sich mit diesem Rechtsstreit an die International Economic and Trade Arbitra- tion Commission in Beijing (Volksrepublik China) zu wenden und zur Schlich- tung nach den zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Richtlinien zu unterbrei- ten. Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Schiedsrichtern zusammen. Die Sprachen des Schiedsgerichts sind Englisch und Chinesisch. Die Sprachen des Schiedsgerichts sind Englisch und Chinesisch. Der Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien und wird im Rahmen der ″Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards (1958)″ angewendet.
Die unterlegene Partei übernimmt die Kosten für das Schiedsspruchverfahren, sofern im Schiedsspruch keine andere Regelung getroffen wurde.
Für die Dauer des Schiedsspruchverfahrens bleibt diese Vereinbarung in Kraft, mit Ausnahme des strittigen Teils, der im Schiedsspruchverfahren verhandelt wird.
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN FÜR ALLE
Gewährleistungsservice:
Wenn Sie eine IBM Maschine in Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Finn- land, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Spanien,