IBM X30 manual Teil 2 Länderspezifische Bedingungen, Geltendes Recht

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Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Lan- des zur Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, unge- achtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

MITTEL- UND SÜDAMERIKA

BRASILIEN

Geltendes Recht: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:

Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch den Gerichtshof in Rio de Janeiro verhandelt.

NORDAMERIKA

Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:

Um IBM Gewährleistungsservice in Kanada oder den Vereinigten Staaten von Amerika zu erhalten, müssen Sie die folgende Nummer anrufen: 1-800-IBM- SERV (426-7378).

KANADA

Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben” im ersten Satz: dass die Gesetze der Provinz Ontario zur Anwendung kommen.

VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben” im ersten Satz: dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung kommen.

ASIEN/PAZIFIK

AUSTRALIEN

IBM Gewährleistung für Maschinen: Dieser Abschnitt wird durch den folgenden Absatz ergänzt:

Die in diesem Abschnitt beschriebenen Garantieleistungen werden zusätzlich zu den sonstigen Ansprüchen gewährt, die aus dem Trade Practices Act

1974oder der Rechtsprechung abgeleitet werden können, und sind nur inso- weit eingeschränkt, als dies die entsprechenden Gesetze zulässt.

Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 65

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