Schweden, der Schweiz oder Großbritannien erwerben, können Sie für diese Maschine Gewährleistungsservices in jedem der genannten Länder von (1) einem zum Ausführen von Garantieserviceleistungen autorisierten IBM Res- eller oder (2) IBM in Anspruch nehmen. Wenn Sie einen IBM Personal Com- puter in Albanien, Armenien, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Bul- garien, Kroatien, Tschechien, Georgien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisien, Jugoslawien, in der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien, Molda- wien, Polen, Rumänien, Russland, der Slowakei, Slowenien oder der Ukraine erwerben, können Sie für diese Maschine Garantieserviceleistungen in jedem der genannten Länder von (1) einem zum Ausführen von Garantieservice- leistungen autorisierten IBM Reseller oder (2) IBM in Anspruch nehmen.
Wenn Sie eine IBM Maschine in einem Land des Mittleren Ostens oder in einem afrikanischen Land erwerben, können Sie für diese Maschine Garantie- serviceleistungen von der IBM Außenstelle im jeweiligen Land oder von einem zum Ausführen von Garantieserviceleistungen autorisierten IBM Reseller im jeweiligen Land in Anspruch nehmen. In Afrika wird Gewähr- leistungsservice in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Standort eines autorisierten Servicegebers bereitgestellt. Ab einer Entfernung von 50 Kilome- tern vom Standort eines autorisierten IBM Servicegebers müssen Sie die Trans- portkosten für die Maschinen übernehmen.
Geltendes Recht:
Die anwendbaren Gesetze, die die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, regeln, interpretieren und durchführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen, sowie die länderspezifischen Bedingungen und das zuständige Gericht für diese Verein- barung sind diejenigen des Landes, in dem der Garantieservice zur Verfügung gestellt wird. Ausgenommen hiervon sind die folgenden Länder: 1) In Alba- nien,
Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 69