FRANKREICH UND BELGIEN

Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den

folgenden Text vollständig ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen
gelten:

1. Die Haftung von Lenovo für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfül-

lung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit

dieser Vereinbarung verursacht wurden, ist begrenzt auf die Kompensation
der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der

Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von Lenovo) ent-

standen und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den Gebüh-

ren, die der Kunde für die Maschine bezahlt hat, die den Schaden verur-

sacht hat.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich
Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für
die Lenovo rechtlich haftbar ist.
2. AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER
ODER SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR,

AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGE-

WIESEN WURDE: 1) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN;

2) BEILÄUFIGE ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER ANDERE
WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; 3) ENTGANGENE GEWINNE,

AUCH WENN SIE ALS DIREKTE FOLGE DES EREIGNISSES ENT-

STANDEN SIND, DAS ZU DEN SCHÄDEN GEFÜHRT HAT; ODER 4)

ENTGANGENE GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDI-

GUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER EIN-

SPARUNGEN.

DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR DIE GENANNTEN

LÄNDER:
ÖSTERREICH
Die Bestimmungen dieser Gewährleistung ersetzen jegliche geltenden,
gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungen.

Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Satz ersetzt den ersten Satz im ers-

ten Absatz dieses Abschnitts:

Die Gewährleistung für eine Lenovo Maschine umfasst die Funktionalität einer
Maschine bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der Maschine mit
ihren Spezifikationen.
Folgende Absätze werden diesem Abschnitt hinzugefügt:

Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstö-

ßen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich

vereinbarte Zeitdauer. Ist der Service-Provider nicht in der Lage, die Lenovo
Maschine zu reparieren, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung
des Preises entsprechend der Gebrauchsminderung der nicht reparierten
200 Sicherheit und Gewährleistung