den gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Ver-trag oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmali-ges Verschulden betrachtet, wobei als Datum für das Verschulden das letzte
Verschulden gilt.
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo zu Schaden gekommen sind,
hat er Anspruch auf Entschädigung durch Lenovo.
Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von Lenovo dem Kun-den gegenüber. 1. Lenovo haftet unbegrenzt für Tod oder Personenschäden, soweit die Schä-den fahrlässig von Lenovo verursacht wurden.
2. Unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist,
haftet Lenovo für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit
die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden.
3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet Lenovo
insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu 125 %
des Betrags, den der Kunde für die betreffende Maschine bezahlt hat.Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind Lenovo, die Lieferan-
ten, Reseller oder Service-Provider in keinem Fall haftbar für folgende Verluste,
selbst wenn Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider auf die
Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder
3. entgangene Gewinne, Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten
Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.
SLOWAKEI
Haftungsbegrenzung: Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt:
Die Einschränkungen gelten nur insoweit, als sie nicht durch §§ 373-386 des
slowakischen Handelsrechts verboten sind.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSUANA, LESOTHO UND SWASILAND
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Lenovo haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfül-lung des Vertrags durch Lenovo im Zusammenhang mit diesen Gewährleis-
tungsbestimmungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den der
Kunde für die betreffende Maschine bezahlt hat.
Kapitel 3. Lenovo Gewährleistung 203