BOLIVIEN

Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:

Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch die Gerichte in La Paz verhandelt.

BRASILIEN

Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:

Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch das zuständige Gericht in Rio de Janeiro verhandelt.

CHILE

Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:

Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch die Zivilgerichte in Santiago verhandelt.

KOLUMBIEN

Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:

Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch die Richterschaft der Republik Kolumbien verhandelt.
ECUADOR

Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:

Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch die Richterschaft in Quito verhandelt.

MEXIKO

Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:

Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch die Bundesgerichte in Mexiko-Stadt, dem Sitz der Bundesregierung,
verhandelt.
PARAGUAY

Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:

Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch die Gerichte in Asuncion verhandelt.
PERU

Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:

Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch die Richterschaft und Tribunale im Gerichtsbezirk von Lima, Cercado,
verhandelt.

Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:

In ��bereinstimmung mit Artikel 1328 des peruanischen Zivilrechts entfallen bei
Vorsatz (dolo) oder grober Fahrlässigkeit (culpa inexcusable) von Lenovo
die in diesem Abschnitt genannten Einschränkungen und Ausschlüsse.
190 Sicherheit und Gewährleistung