Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für die Lieferanten und Reseller von
Lenovo sowie den Service-Provider. Dies ist der maximale Betrag, für den
Lenovo, die Lieferanten, Reseller und der Service-Provider insgesamt haftbar
gemacht werden können.
AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER
ODER SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH
WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN
WURDE: 1) ANSPRÜCHE DRITTER AUF SCHADENSERSATZ GEGEN-
ÜBER DEM KUNDEN (ANDERE ANSPRÜCHE ALS OBEN UNTER
HAFTUNGSBEGRENZUNG, ZIFFER 1 ANGEGEBEN); 2) VERLUST ODER

BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 3) SPEZIELLE, MITTELBARE ODER FOL-

GESCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN;

ODER 4) ENTGANGENE GEWINNE, GESCHÄFTSABSCHLÜSSE,
UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST

ERWARTETER EINSPARUNGEN. EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORD-

NUNGEN ERLAUBEN NICHT DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BEGREN-

ZUNG VON FOLGESCHÄDEN, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN

UND AUSSCHLÜSSE MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND.
Geltendes Recht
Beide Vertragsparteien sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes
zur Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde, um die
Rechte, Pflichten und Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus dem

Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusam-

menhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet

unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN ERMÖGLICHEN DEM KUNDEN DIE GEL-

TENDMACHUNG BESTIMMTER RECHTE, DIE ABHÄNGIG VOM JEWEI-

LIGEN LAND ODER DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG VONEINAN-

DER ABWEICHEN KÖNNEN.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Lenovo unterliegen der Recht-

sprechung des Landes, in dem die Maschine erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bestimmungen
MITTEL- UND SÜDAMERIKA

ARGENTINIEN

Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:

Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch das Handelsgericht in Buenos Aires verhandelt.
Kapitel 3. Lenovo Gewährleistung 189