GROSSBRITANNIEN

Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den

folgenden Text vollständig ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet Verschulden jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis durch Lenovo im Zusammenhang mit

oder in Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die Lenovo dem Kun-

den gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Ver-

trag oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im

Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmali-

ges Verschulden betrachtet.

Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo zu Schaden gekommen sind,
hat er Anspruch auf Entschädigung durch Lenovo.

Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von Lenovo dem Kun-

den gegenüber.

1. Lenovo haftet unbegrenzt für:
a. Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo
verursacht wurden; und
b. Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 12 des Sale of Goods Act

1979 oder aus Ziffer 2 des Supply of Goods and Services Act 1982

oder gesetzlicher Änderung bzw. Neuverordnung dieser Ziffern.

2. Lenovo haftet unbegrenzt, unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen

Lenovo nicht haftbar ist, für materielle Schäden an beweglichen Sachen

nur, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden.
3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet Lenovo
insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu 125 %
des gesamten für die betreffende Maschine zu zahlenden Kaufpreises bzw.

die zu zahlenden Gebühren.

Diese Begrenzung gilt ebenso für Lenovo Lieferanten, Lenovo Reseller und Ser-

vice-Provider. Dies ist der maximale Betrag, für den Lenovo, die Lieferanten,

Reseller und Service-Provider insgesamt haftbar gemacht werden können.
Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind Lenovo, die Lieferan-

ten, Reseller oder Service-Provider in keinem Fall haftbar für folgende Verluste,

selbst wenn Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider auf die
Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder
3. entgangene Gewinne, Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten

Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

204 Sicherheit und Gewährleistung