Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren
gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die eng-
lische Version dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang vor
allen anderen Sprachen.
JAPAN

Geltendes Recht: Dieser Abschnitt wird durch den folgenden Satz ergänzt:

Bei Zweifelsfällen in Bezug auf diese Vereinbarung wird zunächst in gutem
Glauben und in gegenseitigem Vertrauen eine Lösung gesucht.
MALAYSIA

Haftungsbegrenzung: Das Wort SPEZIELLE in Ziffer 3 des fünften Absatzes

wird ersatzlos gestrichen.
NEUSEELAND

Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hin-

zugefügt:
Die in diesem Abschnitt beschriebene Gewährleistung gilt zusätzlich zu den
Ansprüchen, die der Kunde aus dem Consumer Guarantees Act 1993 oder
aus sonstigen Gesetzen herleiten kann, soweit diese weder eingeschränkt noch
ausgeschlossen werden können. Der Consumer Guarantees Act 1993 findet
keine Anwendung, wenn die Produkte von Lenovo für Geschäftszwecke, wie
sie in diesem Act definiert sind, verwendet werden.
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:

Wenn die Maschinen nicht für Geschäftszwecke, wie im Consumer Guarantees

Act 1993 definiert, verwendet werden, gelten die Haftungseinschränkungen in

diesem Abschnitt nur insoweit, als sie im Consumer Guarantees Act 1993

beschrieben sind.
VOLKSREPUBLIK CHINA

Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt dass die Gesetze des Landes zur

Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde im ersten Satz:

dass die Gesetze des Staates New York, Vereinigte Staaten von Amerika, zur
Anwendung kommen (sofern dies durch die Gesetzgebung des Landes nicht
anders geregelt wird).
PHILIPPINEN

Haftungsbegrenzung: Ziffer 3 im fünften Absatz wird wie folgt ersetzt:

SPEZIELLE (EINSCHLIESSLICH BEILÄUFIGE SCHÄDEN UND VER-

SCHÄRFTER SCHADENSERSATZ), MORALISCHE, BEILÄUFIGE ODER

MITTELBARE SCHÄDEN ODER WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN;
ODER

Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hin-

zugefügt:
194 Sicherheit und Gewährleistung