Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder
damit in Zusammenhang stehen, werden in Metro Manila, Philippinen, in
Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen der Philippinen geregelt bzw.
beigelegt. Der in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und
bindend für alle Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darle-gung der Fakten sowie eine Begründung enthalten.
Es müssen drei Schiedsrichter bestellt werden, wobei jede Partei berechtigt ist,
einen Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrich-
ter bestimmen vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Dieser
übernimmt den Vorsitz. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom
Präsidenten des Philippine Dispute Resolution Center, Inc. übernommen wer-den. Bei Ausfall eines der beiden anderen Schiedsrichter kann dieser von der
betreffenden Partei neu ernannt werden. Das Verfahren wird an dem Punkt
fortgesetzt, an dem der jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht wurde.
Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrich-
ters innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Par-
tei ihren Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst ernannte Schiedsrichter
zum alleinigen Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ord-
nungsgemäß ernannt wurde.
Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren
gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die engli-sche Version dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang vor
allen anderen Sprachen.
SINGAPUR
Haftungsbegrenzung: Die Wörter SPEZIELLE und WIRTSCHAFTLICHE in
Ziffer 3 des fünften Absatzes werden ersatzlos gestrichen.
EUROPA, NAHER UND MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR ALLE EMEA-LÄNDER:
Diese Gewährleistung gilt für Maschinen, die der Kunde bei Lenovo oder
einem Lenovo Reseller erworben hat.
Gewährleistungsservice:
Der folgende Absatz wird in Westeuropa (Andorra, Österreich, Belgien, Zypern,
Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland,
Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,
Monaco, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, San Marino, der Slowakei,
Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz, Großbritannien, im Vatikan und in allen
anderen Ländern, die der Europäischen Union beitreten, ab dem Beitrittsdatum) hinzu-
gefügt:
Kapitel 3. Lenovo Gewährleistung 195