4.7 Gewährleistung / Haftung
Soweit ein vom Hersteller zu vertretender Mangel der gelieferten Sache vorliegt, ist der Hersteller berechtigt, wahlweise den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Ersetzte Teile werden Eigentum des Herstellers. Schlägt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Gewährleistungszeit beträgt 2 Jahre und beginnt am Tag des Kaufs. Bitte bewahren Sie die Rechnung als Nachweis auf. Im Servicefall kontaktieren Sie bitte Ihren Händler oder den
Keine Gewähr wird insbesondere übernommen für Schäden, die aus den nachfolgenden Gründen entstehen: Ungeeignete, unsachgemäße Lagerung oder Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, Veränderung oder Eingriffe, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere übermäßige Beanspruchung, chemische, elektrochemische, elektrische Einflüsse oder Feuchtigkeit, sofern diese nicht auf ein Verschulden des Herstellers zurückzuführen sind. Sollten betriebliche, klimatische oder sonstige Einflüsse zu einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse oder des Materialzustandes führen, entfällt die Gewährleistung für die einwandfreie Gesamtfunktion der Geräte.
Auf Verschleißteile (z.B. Akkus) gibt es 6 Monate Gewährleistung.
Originalverpackung für einen eventuellen Rücktransport aufbewahren!
4.8.1 Batterie- und Akku-Entsorgung
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können Ihre alten Batterien und Akkus als
Sondermüll bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien der betreffenden Art verkauft werden. Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien: Pb = Batterie enthält Blei, Cd = Batterie enthält Cadmium,
Hg = Batterie enthält Quecksilber.
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