HINWEISE ZUR
aufmerksam gemacht wurde bzw. eine solche Schadensersatzforderung vorhersehbar ist. Unter keinen Umständen wird die Haftbarkeit von Pioneer für alle Schadensersatzforderungen den Betrag überschreiten, den Sie Pioneer oder seinen Tochtergesellschaften für den Erwerb des Programms bezahlt haben. Die Vertragsparteien geben zu, dass die Haftbarkeitsgrenzen und die Risikoverteilung, die in dieser Vereinbarung angeführt sind, im Programmpreis widerspiegelt sind und einen wesentlichen Teil des Abkommens zwischen den Parteien darstellen, da Pioneer dieses Programm anderenfalls nicht angeboten noch auch diese Vereinbarung abgeschlossen hätte.
6.2Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen oder Ausschlüsse der Garantien und Haftbarkeit betreffen oder beeinträchtigen Ihre gesetzlichen Rechte als Kunde nicht und gelten für Sie nur in dem Maße, in dem solche Beschränkungen oder Ausschlüsse unter den Gesetzen der Gerichtsbarkeit an Ihrem Wohnort erlaubt sind.
6.3Trennbarkeit und Verzicht. Falls irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung als illegal, ungültig oder auf andere Weise nicht durchsetzbar eingestuft wird, wird diese Bestimmung bis zum erlaubten Maße durchgesetzt oder, falls eine Durchsetzung nicht möglich ist, als trennbar angesehen und daher aus dieser Vereinbarung ausgeschlossen, während die restlichen Bestimmungen der Vereinbarung weiterhin voll in Kraft bleiben. Der Verzicht einer der Parteien im Falle eines Versäumnisses oder Vertragsbruchs dieser Vereinbarung bedeutet nicht, dass im Falle eines späteren Versäumnisses oder Vertragsbruchs ebenfalls ein Verzicht erfolgt.
6.4Keine Übereignung. Sie dürfen diese Vereinbarung oder irgendwelche darin enthaltenen Rechte oder Pflichten nicht übereignen, verkaufen, übertragen, delegieren oder sich ihrer auf andere Weise entledigen, weder gewollt noch ungewollt, sei es gesetzmäßig oder auf andere Weise, ohne vorher die schriftliche Zustimmung von Pioneer eingeholt zu haben. Jede angebliche Übereignung, Übertragung oder Delegation durch Sie ist null und nichtig. Vorbehaltlich des Obengenannten ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und Rechtsnachfolger bindend .
6.5Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und löst alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Vertretungen bezüglich des Inhalts, seien sie schriftlich oder mündlich, ab. Diese Vereinbarung darf ohne die vorherige und ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Pioneer nicht modifiziert oder berichtigt werden, und keine weitere Akte, kein Dokument, Verwendung oder Gewohnheitsrecht kann diese Vereinbarung berichtigen oder modifizieren.
6.6Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass diese Vereinbarung durch japanische Gesetzgebung geregelt und gemäß dieser ausgelegt wird.
WARNHINWEISE ZUM
URHEBERRECHTSSCHUTZ
Der Gebrauch von DJS unterliegt Einschränkungen hinsichtlich der Wiedergabe und des Kopierens von Musikinhalt, der mit Kopierschutz versehen ist.
•Wenn
•Ripping, Wiedergabe und andere Betriebsvorgänge werden u.U. gestoppt, wenn eingebettet Kopierschutz- Verschlüsselungsdaten in Aufzeichnungen auf Datenträgern erkannt werden.
•Aufgrund von
•Um Musikinhalt auf
•Musikinhalt, der auf
Urheberrechtlich geschütztes Tonmaterial darf ausschließlich für den Privatgebrauch aufgezeichnet werden; Verwendung zu anderen Zwecken ohne schriftliche Genehmigung des Inhabers der Urheberrechte ist gesetzlich verboten.
•Musiktitel, die von CDs und anderen Datenträgern aufgezeichnet werden, unterliegen möglicherweise dem Urheberrechtsschutz durch die Gesetzgebung einzelner Länder sowie durch internationale Abkommen. Sie allein sind für einen den gesetzlichen Auflagen entsprechenden Gebrauch der von Ihnen erstellten Aufzeichnungen verantwortlich.
SYSTEMANFORDERUNGEN (Mindestanforderungen an die Betriebsumgebung)
DJS kann nur auf einem
Zentraleinheit: Intel® Pentium M® (oder kompatibler) Prozessor mit einer Taktfrequenz von mindestens 1,5 GHz
Bei Einsatz unter Windows Vista® jedoch ist ein Prozessor des Typs Intel CoreTM2 Duo (oder ein kompatibler Prozessor) mit einer Taktfrequenz von mindestens 1,5 GHz erforderlich.
Arbeitsspeicher:
Mindestens 512 MB RAM
Bei Einsatz unter Windows Vista®: mindestens 1 GB RAM
Festplattenlaufwerk:
250 MB freier Speicherplatz (zusätzlich zu dem zur Speicherung von MP3- und anderen Musikdateien benötigten Speicherplatz)
Optisches Laufwerk:
Zum Lesen von
Display:
XGA (1024 x 768) oder höhere Auflösung, mit Videoadapter und Monitor mit HighColor (16 Bit) oder höherer Auflösung
Sound:
Audioausgang mit mindestens 2 Kanälen (interne oder externe Soundkarte oder Audiogerät)
Eingabegerät:
Tastatur, Maus (oder gleichwertige Zeigevorrichtung)
Internet-Anschluss:
Eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von mindestens 56 kBit/ s wird empfohlen. Microsoft® Internet Explorer 5.5 oder neuere Version oder ein anderer Web Browser mit Unterstützung von 128- Bit SSL
•Wenn dieses Gerät an einen Personalcomputer angeschlossen ist und in Verbindung mit der
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