Bontrager Eingeschränkte
Gewährleistung
Bontrager gewährleistet, dass alle neuen Teile oder Laufradsätze von Bontrager frei von Material- und Produktionsfehlern sind:
Die Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von fünf
Jahren-
• Die Gewährleistung gilt für sämtliche Teile und Zubehör- teile, bis auf Verschleißteile wie Reifen und Schlauch.
Für eine Dauer von einem Jahr-
• Verschleißteile wie Reifen und Schlauch.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind-
• Normale Abnutzung und Verschleiß
• Unsachgemäße Montage
• Unsachgemäße Wartung im Laufe der Nutzungsdauer
• Montage von nicht ursprünglich für die Gabel, Teile oder Laufradsatz von Bontrager, vorgesehen und dafür_ kompatible Teile und Zubehör, wie verkauft.
• Beschädigungen oder
• Arbeitskosten für den Austausch von Teilen oder Über- holung.
Die Gewährleistung verliert ihre volle Gültigkeit angesichts Veränderungen am Laufradsatz oder Teilen davon.
Die Gewährleistung ist ausdrücklich auf die Reparatur oder den Austausch von defekten Teilen beschränkt, die das einzige
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