Bescheinigung des Herstellers / Importeurs
Hiermit wird bescheinigt, daß der/die/das
•In Übereinsstimmung mit den Bestimmungen der AmtsblVfg 243/1991 funkentstört ist.
•Der Deutschen Bundesport wurde das Inverkehrbringen dieses Gerätes angezeigt und die Berechtigung zur Überprüfung der Serie auf Einhaltung der Bestimmungen eingeräumt.
•Maschinenlärminformationsverordnung 3. GS GV, 18.01.1991:Der höchste Schalldruckpegel beträgt 70 dB (A) order weniger gemäß ISO/7779.
●v