Beschränkte Benutz erlizenz-Vereinbarung
Das (die) mit diesem
Die Programme wurden von Matsushita Electric Industrial Co., Ltd. (im weiteren als "MEI" bezeichnet) entwickelt oder sie wurden auf andere Weise von MEI erworben, und MEI lizenziert die Programme hiermit für den Gebrauch des Käufers. Der Käufer übernimmt die alleinige Verantwortung dafür, daß die Wahl des Produkts (einschließlich der zugehörigen Programme) die beabsichtigten Zwecke erfüllt, sowie für die Installation, den Gebrauch und die damit erzielten Ergebnisse.
Lizenz
A.Hiermit erteilt MEI dem Käufer das persönliche, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht und die Lizenz zur Nutzung der Programme gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung. Der Käufer bestätigt, daß er lediglich eine BESCHRÄNKTE LIZENZ ZUM GEBRAUCH der Programme und der dazugehörigen Dokumentation erhält und daß mit dieser Lizenz kein Rechtsanspruch, kein Besitzanspruch und keine anderen Rechte verbunden sind, weder auf die Programme und die dazugehörige Dokumentation, noch auf die Algorithmen, Konzepte, Ausführungen und ldeen, die von den Programmen und der dazugehörigen Dokumentation dargestellt werden oder in diese aufgenommen sind, und daß alle Rechte bei MEI verbleiben.
B.Der Käufer darf die Programme nur mit genau dem Produkt verwenden, zu dessen Lieferumfang die Programme gehören.
C.Der Käufer und seine Angestellten und Bevollmächtigten sind zum Schutz der Vertraulichkeit der Programme verpflichtet. Der Käufer darf die Programme und die dazugehörige Dokumentation ohne vorherige schriftliche Genehmigung von MEI nicht an Dritte weitergeben oder sie auf andere Weise, einschließlich von
D.Der Käufer darf die Programme und die dazugehörige Dokumentation zu keinerlei Zwecken kopieren oder reproduzieren und darf auch nicht zulassen, daß sie von anderen kopiert oder reproduziert werden, au ßer daß der Käufer eine (1) Kopie der Programme ausschließlich für Sicherungszwecke und nur zur Unterstützung der Verwendung der Programme mit genau dem Produkt erstellen darf, zu dessen Lieferumfang die Programme gehören. Der Käufer darf die Programme weder modifizieren noch solche Modifikationen versuchen.
E.Der Käufer darf die Programme und eine diesbezügliche Benutzerlizenz nur zusammen mit der Übergabe genau des Produktes, zu dessen Lieferumfang die Programme gehören, an einen Dritten übergeben. Zur Zeitpunkt einer solchen Übergabe ist der Käufer verpflichtet, sämtliche von ihm erstellten Kopien, sowohl in gedruckter, als auch in Maschinensprache abgefaßter Form, jedes einzelnen Programms und der dazugehörigen Dokumentation an die gleiche Person zu übergeben und alle nicht übergebenen Kopien zu zerstören.
F.Der Käufer darf kein Copyright, Warenzeichen oder keine andere Bekanntmachung oder Produktkennzeichnung von den Programmen entfernen und muß jede solche Bekanntmachung oder Produktkennzeichnung auf jeder Kopie eines der Programme reproduzieren.
Der Käufer darf die Programme und davon erstellten Kopien, weder insgesamt noch teilweise, nicht im Reversierverfahren assemblieren, kompilieren oder auf mechanischem bzw. elektronischen Wege abtasten. Der Käufer darf die Programme und deren erstellte Kopien, weder insgesamt noch teilweise benutzen, kopieren, modifizieren, verändern oder weitergeben, es sei denn dies ist im Rahmen dieser Lizens gestattet.
Falls der Käufer eine Kopie eines der Programme, außer gemäß Absatz E, an Dritte weitergibt, wird diese Lizenz automatisch außer Kraft gesetzt.
Laufzeit der Lizenz
Diese Lizenz ist nur so lange gültig, wie der Käufer das Produkt zu eigen hat oder im
Der Käufer bestätigt, diese Vereinbarung gelesen und verstanden zu haben, und verpflichtet sich, ihre Bestimmungen und Bedingungen einzuhalten. Der Käufer bestätigt weiterhin, daß es sich bei der vorliegenden Vereinbarung um eine vollständige und ausschließliche Aufzeichnung der Vereinbarung zwischen dem Käufer und MEI handelt, die alle Vorschläge oder früheren Vereinbarungen, in mündlicher oder schriftlicher Form, sowie jegliche Unterredungen zwischen dem Käufer und MEI in Bezug auf die Gegenstände der vorliegenden Vereinbarung ablöst.
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