WarnungWarnung

1.Vor Gebrauch ist vom Benutzer zu prüfen, ob Geschirr und Gefäß e für den Gebrauch in Mikrowellengeräten geeignet sind.

2.Wenn Behälter aus Kunststoff, Papier oder anderen leicht entflammbaren Materialien zum Erwärmen verwendet werden, darf das Gerät nicht unbeaufsichtigt betrieben werden.

3.Beim Erhitzen von Flüssigkeiten im Mikrowellengerät kann es ggf. sehr kurzfristig zum Kochen kommen (Siedeverzug). Das heiß e Lebensmittel spritzt in diesem Fall aus offenen Behältern in den Garraum.

Verwenden Sie daher stets abgedeckte Gefäß e, um eine Verbrennungsgefahr zu vermeiden.

4.Lebensmittel in Gläsern oder Flaschen— insbesondere Babynahrung— nach dem Erhitzen gut schütteln oder umrühren, damit ein Temperaturausgleich stattfinden kann.

Ü berprüfen Sie die Temperatur vor dem Verzehr.

5.Garen Sie weder Eier in der Schale noch gepellte hartgekochte Eier. Durch Ausdehnung explodieren sie.

6.Keine geschlossenen Konserven, Flaschen oder Gläser zum Garen oder Erhitzen benutzen. Diese könnten platzen.

7.Im Garraum dürfen während der Nichtbenutzung des Gerätes keine Gegenstände aufbewahrt werden, die bei unbeabsichtigtem Einschalten eine Gefahr für die Umgebung darstellen können. Im Falle des Versagens eines elektronischen Bauelementes kann das Gerät nur durch Ziehen des Netzsteckers oder durch die installationsseitig vorhandene Trennvorrichtung, z. B. vorgeschaltete Sicherung/ Sicherungsautomatik ausgeschaltet werden.

8.Die Reinigung der Türdichtungen und Türdichtungsflächen sollte mit einem milden Reinigungsmittel vorgenommen werden. Das Gerät ist vom Verwender auf mögliche Beschädigungen der Türdichtungsflächen zu besichtigen und falls ein solcher Schaden aufgetreten ist darf das Gerät nicht betrieben werden, bevor es vom Panasonic-Kundendienst repariert worden ist.

9.Dieses Gerät darf nicht mit einem Wasserstrahl gereinigt werden.

10.Falls während des Mikrowellenbetriebs Rauch aus dem Gerät tritt, ist die Gerätetür geschlossen zu halten, und das Gerät ist abzuschalten sowie der Netzstecker zu ziehen.

11.Das Mikrowellengerät darf nur vom Panasonic- Kundendienst geprüft oder repariert werden. Die Inanspruchnahme eines nicht besonders geschulten Kundendienst-Technikers könnte gefährlich sein.

12.Sind Stromkabel oder Stecker beschädigt, muss die Reparatur von geschultem Servicepersonal durchgeführt werden, um eine einwandfreie Instandsetzung zu gewährleisten.

13.Die zum Anschluß dieses Gerätes verwendete Spezial-Anschluß leitung darf nur durch einen qualifizierten Kundendienst unter Verwendung einer Spezialleitung, die nur beim Panasonic- Kundendienst (siehe Kundendienstliste) erhältlich ist, ersetzt werden.

14.Es wird auf die Möglichkeit der Gefährdung durch elektromagnetische Felder hingewiesen und empfohlen, daß sich insbesondere Personen mit Herzschrittmachern nicht elektromagnetischen Feldern aussetzen, dabei sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten.

15.Es muß eine jährliche Kontrolle des Gerätes durch geschultes Servicepersonal ausgeübt werden. Ein schriftlicher Nachweis ist zu führen und auf Verlangen der Berufsgenossenschaft vorzulegen.

Der Emissionswert des Mikrowellengerätes liegt nach der Maschinenlärminformations-Verordung (3. GSGV vom 18. Januar 1991) unter dem vorgeschriebenen Grenzwert von 70 dB (A).

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