Über die rekordbox-Software
rekordbox ist eine Anwendung zur Verwaltung von Musikdateien, die zur DJ-Wiedergabe mit einem Pioneer DJ Player (z.B. CDJ-2000, CDJ-900) verwendet werden.
—rekordbox kann zur Klassifizierung von und Suche nach auf Ihrem Computer gespeicherten Musikdateien und zur Erstellung von Playlists für DJ-Vorführungen verwendet werden.
—rekordbox erlaubt es Ihnen, die Taktschläge, Tempos (BPM) und andere Elemente Ihrer Musik vor der Vorführung zu erkennen, zu messen und anzupassen.
—rekordbox kann zum Einstellen und Speichern von Punktinformation (für Cue, Loop, Hot Cue, usw.) vor der Vorführung eingesetzt werden.
Erkannte und gemessene Daten, ebenso wie jegliche mit rekordbox einge- stellte und gespeicherte Daten, können in Kombination mit einem Pioneer DJ-Player (z.B. CDJ-2000, CDJ-900) verwendet werden, um einen hervorragenden DJ-Auftritt zu erzielen.
Software-Lizenzvereinbarung
Diese Software-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen Ihnen (sowohl einem Einzelbenutzer, der das Programm installiert, und einer einzigen juristischen Person, für die der Einzelbenutzer handelt) („Sie“ oder „Ihr“) und der PIONEER CORPORATION („Pioneer“) abgeschlossen.
FALLS SIE SCHRITTE DURCHFÜHREN, DAS PROGRAMM EINZURICHTEN ODER ZU INSTALLIEREN, BEDEUTET DIES, DASS SIE ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG ZUSTIMMEN. DIE ERLAUBNIS, DAS PROGRAMM HERUNTERZULADEN UND/ODER ZU BENUTZEN, HÄNGT AUSDRÜCKLICH VON IHRER BEFOLGUNG DIESER BESTIMMUNGEN AB.
ES IST KEINE GESCHRIEBENE ODER ELEKTRONISCHE GENEHMIGUNG ERFORDERLICH, DAMIT DIESE VEREINBARUNG IN KRAFT TRITT UND DURCHSETZBAR IST. FALLS SIE NICHT ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMEN, IST ES IHNEN NICHT ERLAUBT, DIESES PROGRAMM ZU BENUTZEN UND SIE MÜSSEN DIE INSTALLATION ABBRECHEN BZW. DAS PROGRAMM DEINSTALLIEREN.
1Definitionen
1„Dokumentierung“ bedeutet die schriftliche Dokumentierung, die technischen Daten und der Hilfe-Inhalt, die von Pioneer allgemein zur Verfügung gestellt werden, um Ihnen bei den Installation und dem Gebrauchs des Programms behilflich zu sein.
2„Programm“ bedeutet die gesamte Pioneer-Software, oder einen Teil davon, die Sie gemäß dieser Vereinbarung unter Lizenz von Pioneer erhalten.
2Programmlizenz
1eschränkte Lizenz. Entsprechend den Einschränkungen dieser Vereinbarung erteilt Ihnen Pioneer eine beschränkte, nicht ausschließli- che, nicht übertragbare Lizenz (ohne das Recht auf eine Unterlizenz):
a Zur Installation einer einzigen Kopie dieses Programms auf der Festplatte Ihres Computers, um das Programm ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch entsprechend dieser Vereinbarung und der Dokumentierung („Autorisierter Gebrauch“) zu verwenden;
b Zur Verwendung der Dokumentierung für die Unterstützung des autorisierten Gebrauchs; und
c Zur Anfertigung einer Programmkopie ausschließlich für Sicherungszwecke, vorausgesetzt, dass alle Titel und Warenzeichen, das Copyright und alle Hinweise auf eingeschränkte Rechte auf der Kopie reproduziert werden.
2Einschränkungen. Sie dürfen das Programm oder die Dokumentierung nicht kopieren oder verwenden, außer wie ausdrücklich durch diese Vereinbarung erlaubt. Sie dürfen das Programm nicht übertragen, unterlizenzieren, mieten, vermieten oder verleihen bzw. für das Training von Dritten, das kommerzielle Timesharing oder die Verwendung in einem Service-Büro gebrauchen. Sie dürfen das Programm weder selbst noch durch Dritte abändern, rekonstruieren, auseinander nehmen oder dekompilieren, außer bis zu dem vom geltenden Gesetz zugelassenen Ausmaß, und auch dann nur, nachdem Sie Pioneer schriftlich von ihren beabsichtigten Tätigkeiten informiert haben. Sie dürfen das Programm nicht auf mehreren Prozessoren installieren, ohne vorher die schriftliche Zustimmung von Pioneer eingeholt zu haben.
3Eigentum. Pioneer oder sein Lizenzgeber behält sich alle Rechte, Titel und Anteile am gesamten Patent, das Urheberrecht, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnis und die Rechte des geistigen Eigentums am Programm und der Dokumentierung, sowie allen Derivaten davon, vor. Sie erwerben keine weiteren Rechte, weder ausdrücklich noch impliziert, die über die beschränkte Lizenz, die in dieser Vereinbarung angeführt ist, hinausgehen.
4Keine Unterstützung. Pioneer ist nicht verpflichtet, das Programm oder die Dokumentierung unter dieser Vereinbarung zu unterstützen, warten, aktualisieren, verändern oder neue Veröffentlichungen bekanntzugeben.
3Garantie-Verzichtserklärung
DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTIERUNG WERDEN „WIE VORHANDEN“ ANGEBOTEN, OHNE JEGLICHE DARSTELLUNGEN ODER GARANTIEN, UND SIE STIMMEN DAMIT ÜBEREIN, SIE AUF EIGENES
RISIKO ZU VERWENDEN. BIS ZU DEM VOM GESETZ ZUGELASSENEN MASS STREITET PIONEER AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN JEGLICHER ART MIT BEZUG AUF DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTIERUNG AB, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIERT, SATZUNGSGEMÄSS ODER SICH AUS EINEM LEISTUNGSKURS ERGEBEND, BZW. EINEM HANDELSKURS ODER GEBRAUCH, EINSCHLIESSLICH ALLER GARANTIEN DER VERMARKTBARKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, AUSREICHENDER QUALITÄT, GENAUIGKEIT, DES TITELS ODER DER NICHTVERLETZUNG.
4 Schadensersatz und Rechtsbehelfe für Vertragsbruch Sie stimmen damit überein, dass jede Verletzung der Einschränkungen dieser Vereinbarung Pioneer irreparable Schäden zufügen würde, für die eine monetäre Entschädigung allein unzureichend wäre. Zusätzlich zu den Schadensersatzforderungen und anderen Rechtbehelfen, zu denen Pioneer berechtigt sein kann, stimmen Sie damit überein, dass Pioneer das Recht hat, eine richterliche Verfügung einzureichen, um den tatsächlichen, drohenden oder wiederholten Vertragsbruch dieser Vereinbarung zu verhindern.
5 Beendigung
| Pioneer kann diese Vereinbarung jederzeit beenden, falls Sie irgendwelche | Deutsch |
| Bestimmungen verletzt haben. Falls diese Vereinbarung beendet wird, dürfen Sie |
| |
| das Programm nicht weiter verwenden und müssen es von dem Computer, auf | |
| dem es installiert ist, dauerhaft löschen sowie alle in Ihrem Besitz befindlichen | |
| Kopien des Programms und der Dokumentierung zerstören und Pioneer dann | |
| schriftlich davon informieren. Die Abschnitte 2.2, 2.3, 2.4, 3, 4, 5 und 6 bleiben | |
| auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin in Kraft. | |
6Allgemeine Bestimmungen
1Beschränkung der Haftbarkeit. Unter keinen Umständen sind Pioneer oder seine Tochtergesellschaften in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Inhalt, unter keiner Haftbarkeitstheorie, haftbar für indirekte Schäden, Folgeschäden, spezielle oder nach- folgende Schäden sowie verschärften Schadensersatz oder für Schadensersatz für verlorene Profite, Einkommen, Geschäfte, Ersparnisse, Daten, den Gebrauch oder die Kosten für den Erwerb eines Ersatzprogramms, selbst wenn Pioneer auf die Möglichkeit einer solchen Schadensersatzforderung aufmerksam gemacht wurde bzw. eine solche Schadensersatzforderung vorhersehbar ist. Unter keinen Umständen wird die Haftbarkeit von Pioneer für alle Schadensersatzforderungen den Betrag überschreiten, den Sie Pioneer oder seinen Tochtergesellschaften für den Erwerb des Programms bezahlt haben. Die Vertragsparteien geben zu, dass die Haftbarkeitsgrenzen und die Risikoverteilung, die
in dieser Vereinbarung angeführt sind, im Programmpreis widerspie- gelt sind und einen wesentlichen Teil des Abkommens zwischen den Parteien darstellen, da Pioneer dieses Programm anderenfalls nicht angeboten noch auch diese Vereinbarung abgeschlossen hätte.
2Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen oder Ausschlüsse der Garantien und Haftbarkeit betreffen oder beeinträchti- gen Ihre gesetzlichen Rechte als Kunde nicht und gelten für Sie nur in dem Maße, in dem solche Beschränkungen oder Ausschlüsse unter den Gesetzen der Gerichtsbarkeit an Ihrem Wohnort erlaubt sind.
3Trennbarkeit und Verzicht. Falls irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung als illegal, ungültig oder auf andere Weise nicht durch- setzbar eingestuft wird, wird diese Bestimmung bis zum erlaubten Maße durchgesetzt oder, falls eine Durchsetzung nicht möglich ist, als trennbar angesehen und daher aus dieser Vereinbarung ausgeschlos- sen, während die restlichen Bestimmungen der Vereinbarung weiterhin voll in Kraft bleiben. Der Verzicht einer der Parteien im Falle eines Versäumnisses oder Vertragsbruchs dieser Vereinbarung bedeutet nicht, dass im Falle eines späteren Versäumnisses oder Vertragsbruchs eben- falls ein Verzicht erfolgt.
4Keine Übereignung. Sie dürfen diese Vereinbarung oder irgendwelche darin enthaltenen Rechte oder Pflichten nicht übereignen, verkaufen, übertragen, delegieren oder sich ihrer auf andere Weise entledigen, weder gewollt noch ungewollt, sei es gesetzmäßig oder auf andere Weise, ohne vorher die schriftliche Zustimmung von Pioneer eingeholt zu haben. Jede angebliche Übereignung, Übertragung oder Delegation durch Sie ist null und nichtig. Vorbehaltlich des Obengenannten ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und Rechtsnachfolger bindend.
5Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und löst alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Vertretungen bezüglich des Inhalts, seien sie schriftlich oder mündlich, ab. Diese Vereinbarung darf ohne die vorherige und ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Pioneer nicht modifiziert oder berichtigt werden, und keine weitere Akte, kein Dokument, Verwendung oder Gewohnheitsrecht kann diese Vereinbarung berichtigen oder modifizieren.
6Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass diese Vereinbarung durch japanische Gesetzgebung geregelt und gemäß dieser ausgelegt wird
Hinweise zum Urheberrechte
rekordbox beschränkt die Wiedergabe und Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Musik-Inhalten.
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