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10. GARANTIE / GEWÄHRLEISTUNG
Wir erinnern daran, dass Ihr Telefon VERSATIS Conference nach den europäischen Bestimmungen zugelassen ist, was durch die CE-
Kennzeichnung bescheinigt wird .
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Verkaufsstelle.
Neben der gesetzlichen Gewährleistung bietet der Händler für die Dauer von zwölf (12) Monaten ab Übergabe der Ware (Datum auf dem Verkaufsnachweis) eine Herstellergarantie für die Übereinstimmung der Produkte mit ihren technischen Spezifikationen. Sie müssen also den Verkaufsbeleg (Quittung) mit dem Namen der Verkaufsstelle sorgfältig aufbewahren. Sollte die gesetzliche Garantie in Ihrem Land zwölf (12) Monate überschreiten, gilt nur die gesetzliche Garantie. Ein nicht konformes Teil oder Produkt wird kostenlos repariert oder durch ein konformes Teil oder Produkt ersetzt bzw. durch ein Teil oder Produkt, das dem gekauften im Hinblick auf Funktion oder Leistungsfähigkeit entspricht. Wenn die Reparatur oder der Ersatz nicht möglich sind, wird der Kaufpreis zurückerstattet.
Für das ersetzte Produkt oder Teil, das entweder neu oder aufgearbeitet sein kann, wird entweder für einen Zeitraum von 3 Monaten ab dem Reparatur/Austauschdatum oder bis zum Ende des verbleibenden Garantiezeitraums, wenn dieser länger als 3 Monate ist, die Gewährleistung übernommen. Jedes zurückgegebene oder ersetzte Teil oder Produkt wird Eigentum des Herstellers.
In folgenden Fällen ist die vorliegende Garantie/Gewährleistung jedoch ausgeschlossen:
−Installation oder Verwendung, die den Anweisungen des vorliegenden Benutzerhandbuchs nicht entspricht;
−Fehlerhafter Anschluss oder abnormale Verwendung des Produkts, insbesondere mit Zubehör, das nicht für die Verwendung mit dem Produkt geeignet ist;
−Abnormale Abnutzung;
−Nichteinhaltung der im geografischen Benutzungsgebiet geltenden technischen Normen und Sicherheitsvorschriften;
−Produkte, die heruntergefallen sind oder Stößen ausgesetzt wurden;
−Schäden durch Blitzschlag, Überspannungen, eine Wärmequelle oder dessen Ausstrahlungen, Wasserschäden, zu hohe Feuchtigkeit und jede andere produktexterne Ursache;
−Falsche Wartung, Nachlässigkeit;
−Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen am Gerät, die von einer Person ausgeführt wurden, welche vom Hersteller oder der Verkaufsstelle nicht dazu berechtigt ist.
VORBEHALTLICH DER GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN GELTEN KEINE ANDEREN ALS DIE HIER GENANNTEN GARANTIE/GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN.