Informationen in Hinsicht EMVG Paragraph 3, Abs. 2:
Das Gerät erfüllt die Schutzanforderungen nach EN
EN 55022 Klasse A Geräte bedürfen folgender Hinweise:
Nach | dem EMVG: |
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"Geräte | dürfen an Orten, für die | sie nicht ausreichend entstört sind, | |||
nur | mit | besonderer Genehmigung des | Bundesministeriums für Post | ||
und Telekommunikation oder des Bundesamtes für Post und | |||||
Telekommunikation | betrieben werden. | Die Genehmigung wird erteilt, | |||
wenn keine elektromagnetischen Störungen zu erwarten sind." | |||||
(Auszug | aus | dem EMVG, Paragraph | 3, | Abs. 4) |
Dieses Genehmigungsverfahren ist nach Paragraph 9 EMVG in Verbindung mit der entsprechenden Kostenverordnung (Amtsblatt 14/93) kostenpflichtig.
Nach der EN 55022:
"Dies ist eine Einrichtung der Klasse A. Diese Einrichtung kann im Wohnbereich Funkstörungen verursachen; in diesem Fall kann vom
Betreiber | verlangt werden, | angemesseneβnahmen Madurchzuführen | |||||
und | dafür | aufzukommen." |
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Anmerkung: |
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Um | die | Einhaltung | des EMVG | sicherzustellen, | sind | die Geräte wie in | |
den | Handbüchern | angegeben | zu installieren | und zu | betreiben. |