Anhang E Software-Lizenzvereinbarung
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Dual-Band Wireless-N Gigabit-Router
Liest das bearbeitete Programm bei seiner Ausführung c.
für gewöhnlich Befehle ein, müssen Sie dafür sorgen,
dass es beim Start für eine solche interaktive Verwendung
eine Meldung druckt oder ausgibt; diese Meldung muss
einen entsprechenden Copyright-Vermerk enthalten
und deutlich machen, dass es keine Garantie gibt (oder
andernfalls, dass Sie Garantie leisten); außerdem muss
der Benutzer darüber informiert werden, dass er das
Programm gemäß diesen Bedingungen verbreiten kann,
und erfahren, wie er eine Kopie dieser Lizenz einsehen
kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv
arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
ausgibt, muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk
auch keine solche Meldung ausgeben.)
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als
Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Werkes nicht von
dem Programm abgeleitet sind und objektiv als unabhängige
und eigenständige Werke für sich selbst zu betrachten sind,
dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die
betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige Werke
weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als
Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm
basierendes Werk darstellt, dann muss die Weitergabe des
Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz er folgen,
deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das
gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf jeden
einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte
für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte
für Werke streitig zu machen, die komplett von Ihnen
geschrieben wurden; vielmehr besteht die Absicht darin,
die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken
auszuüben, die auf dem Programm basieren oder unter
seiner Verwendung zusammengestellt worden sind.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines
anderen Werkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem
Programm oder einem auf dem Programm basierenden Werk
auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses
andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
Sie dürfen das Programm (oder ein nach Abschnitt 2 auf 3.
dem Programm basierendes Werk) als Objektcode oder in
ausführbarer Form gemäß den Bedingungen in §§ 1 und 2
kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, Sie befolgen eine
der folgenden Vorgehensweisen:
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem a.
vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext
auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium,
wobei die Verbreitung unter den Bedingungen der §§ 1
und 2 erfolgen muss; oder:
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens b.
drei Jahre gültigen schriftlichen Angebot, jedem Dritten
eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quellcodes
zur Verfügung zu stellen – zu nicht höheren Kosten
als denen, die durch den physischen Kopiervorgang
anfallen –, wobei der Quellcode gemäß den Bedingungen
der §§ 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen
Medium weitergegeben wird; oder
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem c.
schriftlichen Angebot der Zur verfügungstellung des
Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese
Alternative ist nur für nicht-kommerzielle Verbreitung
zulässig und nur, wenn Sie das Programm als Objektcode
oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden
Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quellcode eines Werkes wird diejenige Form des
Werkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise
verwendet wird. Bei ausführbaren Programmen bezeichnet
„der vollständige Quellcode“ den Quellcode aller im
Programm enthaltenen Module einschließlich aller
zugehörigen Dateien zur Definition von Modulschnittstellen
sowie die zur Kompilierung und Installation des ausführbaren
Programms verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme
jedoch braucht der verteilte Quellcode nichts von dem zu
enthalten, was üblicherweise entweder als Quellcode oder
in binärer Form zusammen mit den Hauptkomponenten des
Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter
dem das Programm läuft – es sei denn, diese Komponente
selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder
von Objektcode dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff
auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die
Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quellcode
als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht
dazu gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem
Objektcode zu kopieren.
Sie dürfen das Programm nicht ver vielfältigen, verändern, 4.
weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese
Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder ander weitige Versuch
der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung
und Verbreitung ist nichtig und führt zu automatischem
Erlöschen Ihrer in dieser Lizenz gewährten Rechte. Jedoch
erlöschen die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder
Rechte gemäß dieser Lizenz erhalten haben, nicht, solange
diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da 5.
Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gewährt Ihnen
nur diese Lizenz das Recht, das Programm oder von ihm
abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Wenn
Sie die Lizenz nicht anerkennen, sind solche Handlungen
gesetzlich verboten. Indem Sie das Programm (oder ein
darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten,
erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit
allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung,
Verbreitung und Veränderung des Programms oder eines
darauf basierenden Werkes.
Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem 6.
Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der
Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die
Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten
Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu
verändern. Sie dürfen die Inanspruchnahme der in dieser
Lizenzvereinbarung zugestandenen Rechte durch den
Empfänger nicht weiter einschränken. Sie sind nicht dafür
verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte
durchzusetzen.