Anhang E Software-Lizenzvereinbarung
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Dual-Band Wireless-N Gigabit-Router
Liefern Sie das Werk zusammen mit dem vollständigen a)
zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext der Bibliothek
aus, und zwar einschließlich jeglicher am Werk
vorgenommener Änderungen (wobei dessen Weitergabe
gemäß den Bedingungen der §§ 1 und 2 erfolgen muss);
und wenn das Werk ein ausführbares, mit der Bibliothek
gelinktes Programm ist, dann liefern Sie es zusammen
mit dem vollständigen maschinenlesbaren „Werk, das
die Bibliothek nutzt“, in Form von Objektcode und/oder
Quelltext, sodass der Benutzer die Bibliothek verändern
und dann erneut linken k ann, um ein verändertes
ausführbares Programm zu erzeugen, das die veränderte
Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer,
der die Inhalte von Definitionsdateien in der veränderten
Bibliothek verändert, nicht unbedingt in der Lage
sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die
veränderten Definitionen zu benutzen.)
Benutzen Sie einen geeigneten „shared-library-b)
Mechanismus“ zum Linken mit der Bibliothek. Geeignet
ist ein solcher Mechanismus, der (1) während der
Laufzeit eine im Computersystem des Benutzers bereits
vorhandene Kopie der Bibliothek benutzt, anstatt
Bibliotheksfunktionen in das ausführbare Programm zu
kopieren, und der (2) auch mit einer veränderten Version
der Bibliothek, wenn der Benutzer eine solche installiert,
richtig funktioniert, solange die veränderte Version
schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das
Werk erstellt wurde.
Liefern Sie das Werk zusammen mit einem mindestens c)
drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot, demselben
Benutzer die oben in § 6 Abs. (a) genannten Materialien
zu Kosten, welche die reinen Weitergabekosten nicht
übersteigen, zur Verfügung zu stellen.
Wenn die Weitergabe des Werks dadurch er folgt, d)
dass die Möglichkeit des Abrufens einer Kopie von
einem bestimmten Ort angeboten wird, bieten Sie
gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben
angegebenen Materialien von dem gleichen Ort an.
Vergewissern Sie sich, dass der Benutzer bereits eine e)
Kopie dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie
diesem Benutzer bereits eine Kopie geschickt haben.
Für ein ausführbares Programm muss die verlangte Form
des „Werks, das die Bibliothek nutzt“ alle Daten und
Hilfsprogramme mit einschließen, die man braucht, um
daraus das ausführbare Programm zu reproduzieren.
Doch gilt eine spezielle Ausnahme: Die weiterzugebenden
Materialien brauchen nicht alles das zu enthalten, was
normalerweise (in Quelltext-Form oder in binärer Form)
mit den Hauptbestandteilen (Compiler, Kernel usw.) des
Betriebssystems, auf denen das ausführbare Programm
ausgeführt wird, weitergegeben wird, es sei denn, die
entsprechende Komponente ist Teil des ausführbaren
Programms.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im Widerspruch
zu Lizenzbeschränkungen anderer, proprietärer Bibliotheken
steht, die normaler weise nicht zum Betriebssystem gehören.
Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie nicht gleichzeitig
jene proprietären Bibliotheken und die vorliegende
Bibliothek zusammen in einem ausführbaren Programm,
das
Sie weitergeben, verwenden dürfen.
Sie dürfen Funktionseinheiten der Bibliothek, die ein auf 7.
der Bibliothek basierendes Werk darstellen, zusammen
mit anderen, nicht unter diese Lizenz fallenden
Funktionseinheiten in eine einzelne Bibliothek einbauen
und eine solche kombinierte Bibliothek weitergeben,
vorausgesetzt, dass die gesonderte Weitergabe des auf der
Bibliothek basierenden Werks einerseits und der anderen
Funktionseinheiten andererseits ansonsten gestattet ist,
und vorausgesetzt, dass Sie folgende zwei Dinge tun:
Geben Sie zusammen mit der kombinierten Bibliothek a)
auch eine Kopie desselben auf der Bibliothek
basierenden Werks mit, die nicht mit irgendwelchen
anderen Funktionseinheiten kombiniert ist. Dieses Werk
muss unter den Bedingungen der obigen Paragraphen
weitergegeben werden.
Weisen Sie bei der kombinierten Bibliothek an b)
prominenter Stelle auf die Tatsache hin, dass ein Teil
davon ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, und
erklären Sie, wo man die mitgegebene unkombinierte
Form desselben Werks finden kann.
Sie dürfen die Bibliothek nicht vervielfältigen, verändern, 8.
weiter lizenzieren oder verbreiten oder mit ihr linken, sofern
es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder
anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung,
Weiterlizenzierung und Verbreitung sowie des Linkens mit
der Bibliothek ist unzulässig und führt automatisch zum
Erlöschen Ihrer Rechte aus dieser Lizenz. Jedoch er löschen
die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte
gemäß dieser Lizenz erhalten haben, nicht, solange diese die
Lizenz voll anerkennen und befolgen.
Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da 9.
Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gewährt Ihnen
nur diese Lizenz das Recht, die Bibliothek oder daraus
abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Wenn
Sie die Lizenz nicht anerkennen, sind solche Handlungen
gesetzlich verboten. Indem Sie die Bibliothek (oder ein darauf
basierendes Werk) verändern oder verbreiten, erklären Sie
Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz, die Ihnen das erlaubt,
mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung,
Verbreitung und Veränderung der Bibliothek oder eines
darauf basierenden Werks.
Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder irgendein auf 10.
der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält
der Empfänger automatisch vom ursprünglichen
Lizenzgeber die Lizenz, die Bibliothek entsprechend den
hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu
verbreiten und zu verändern und mit ihr zu linken. Sie dürfen
die Inanspruchnahme der in dieser Lizenzvereinbarung
zugestandenen Rechte durch den Empfänger nicht
weiter einschränken. Sie sind nicht dafür verantwortlich,
die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.