Anhang E Software-Lizenzvereinbarung
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Dual-Band Wireless-N Gigabit-Router
Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs 11.
einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde
(nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch
Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt
werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen,
so befreien Sie diese Umstände nicht davon, die
Bestimmungen dieser Lizenz einzuhalten. Wenn es Ihnen
nicht möglich ist, die Bibliothek unter gleichzeitiger
Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer
anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen
Sie als Folge davon die Bibliothek überhaupt nicht verbreiten.
Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung der Bibliothek durch diejenigen erlaubt,
welche die Bibliothek direkt oder indirekt von Ihnen
erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl dem
Patentrecht als auch dieser Lizenz zu genügen, darin, ganz
auf die Verbreitung der Bibliothek zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll
dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im
Übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Es ist nicht Zweck dieses Paragraphen, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu
verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten;
dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des
Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das
durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele
Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen Angebot
der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen
auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es
liegt beim Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software
mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Paragraph soll deutlich klarstellen, was sich als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz ergibt.
Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung der Bibliothek 12.
in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt
ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek
unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geografische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese
Staaten ausgeschlossen werden, sodass die Verbreitung
nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die
nicht demgemäß ausgeschlossen sind. In einem solchen
Fall enthält diese Lizenz die Beschränkung, so als wäre sie
darin schriftlich festgehalten.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit 13.
überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General
Public License (Kleinere Allgemeine Öffentliche Lizenz)
veröffentlichen. Diese neuen Versionen entsprechen im
Prinzip der gegenwärtigen Version, können aber im Detail
abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen
gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige
Versionsnummer. Wenn bei einer Bibliothek angegeben
ist, dass sie dieser Lizenz in einer bestimmten
Versionsnummer oder „jeder späteren Version“ („any later
version“) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den
Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen
jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software
Foundation veröffentlicht wurde. Wenn die Bibliothek keine
Lizenz-Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige
von der Free Software Foundation veröffentlichte Version
auswählen.
Wenn Sie Teile der Bibliothek in anderen freien Programmen 14.
verwenden möchten, deren Bedingungen für die
Verbreitung anders sind, bitten Sie den Autor schriftlich
um Erlaubnis. Für Software, die unter dem Copyright
der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die
Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck
gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von
den beiden Zielen geleitet, zum einen den freien Status
aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu
erhalten und zum anderen die gemeinschaftliche Nutzung
und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen
zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, GIBT 15.
ES FÜR DIESE BIBLIOTHEK KEINE GEWÄHRLEISTUNG, DA SIE
KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD. SOFERN NICHT ANDERWEITIG
SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE COPYRIGHT-INHABER
UND/ODER DRITTE DIE BIBLIOTHEK OHNE MÄNGELGEWÄHR
UND OHNE IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER
AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH, ABER
NICHT BESCHRÄNKT AUF MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ZUR VERFÜGUNG. DAS VOLLE
RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER
BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK
ALS FEHLERHAFT ER WEISEN, TRAGEN SIE DIE KOSTEN FÜR
EINEN NOTWENDIGEN SERVICE BZW. EINE ERFORDERLICHE
REPARATUR ODER KORREKTUR.
IN KEINEM FALL, AUSSER, WENN DURCH GELTENDES 16.
RECHT GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT,
IST IRGENDEIN COPYRIGHT-INHABER ODER IRGENDEIN
DRITTER, DER DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT
ÄNDERT UND/ODER VERBREITET, IHNEN GEGENÜBER FÜR
IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH
JEGLICHER ALLGEMEINER ODER SPEZIELLER SCHÄDEN,
ZUFÄLLIGER SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH
AUS DER VERWENDUNG BZW. DER NICHTVERWENDBARKEIT
DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER
NICHT BESCHRÄNK T AUF DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE
VERARBEITUNG VON DATEN, VERLUSTE, DIE VON IHNEN
ODER ANDEREN GETRAGEN WERDEN MÜSSEN, ODER DER
INKOMPATIBILITÄT DER BIBLIOTHEK MIT IRGENDEINER
ANDEREN SOFTWARE), SELBST WENN DIESER COPYRIGHT-
INHABER ODER DIESER DRITTE VON DER MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN IST.
ENDE DER BEDINGUNGEN
ENDE VON ANHANG 3