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Deutsch
12 Garantieurkunde
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieleistung umschreiben, lassen die Ge- währleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufver- trag mit dem Endabnehmer unberührt. Für die Geräte leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedin- gungen Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden. Bei gewerblichem Gebrauch innerhalb von 12 Monaten. Zeigt sich der Mangel in- nerhalb von 6 Monaten ab Lieferung und liegt eine erfolgreiche Inbetriebnahme
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten der Eur- opäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in Deutschland betrieben wird und Garantieleistungen auch in Deutschland erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter Mängel geschieht dadurch, dass die mangelhaften Teile unent- geltlich nach unserer Wahl instandgesetzt oder durch einwand- freie Teile ersetzt werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes des Gerätes oder schlechte Zugänglichkeit des Gerätes bedingte au- ßergewöhnliche Kosten der Mängelbeseitigung werden nicht übernommen. Der freie Gerätezugang muss durch den Endab- nehmer gestellt werden. Ausgebaute Teile, die wir zurückneh- men, gehen in unser Eigentum über. Die Garantiezeit für Nach- besserungen und Ersatzteile endet mit dem Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit für das Gerät. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur unwesentlich beein- trächtigen. Es ist jeweils der
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder einem Dritten die entsprechenden
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder die Nach- besserung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird, wird der Hersteller entweder kostenfreien Ersatz liefern oder den Minderwert vergüten. Im Falle einer Ersatzlieferung, behalten wir uns die Geltendmachung einer angemessenen Nutzungsanrech- nung, für die bisherige Nutzungszeit, vor. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist ausgeschlossen. Bei einer Haftung nach § 478 BGB wird die Haftung des Lieferers auf die Servicepauschalen des Lieferers als Höchstbetrag be- schränkt.
Eine Verlängerung der Garantie auf 36 Monate für Heizungs- Wärmepumpen und zentrale Wohnungslüftungsgeräte ab Inbe- triebnahmedatum, jedoch maximal 38 Monate ab Auslieferung Werk, wird gemäß den nachfolgenden Bedingungen gewährt: Voraussetzung für die Übernahme der verlängerten Garantie ist eine kostenpflichtige Inbetriebnahme durch den autorisierten
Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche Inbe- triebnahme und die Fahrtkosten. Es wird keine Haftung für die ordnungsgemäße Planung, Dimensionierung und Ausführung der Gesamtanlage übernommen. Die Behebung von Anlagen- mängel und Wartezeiten sind Sonderleistungen.
Die Inbetriebnahmepauschale für alle
Im Kundendienstfalle wird der autorisierte
Glen Dimplex Deutschland GmbH Geschäftsbereich Dimplex Kundendienst Systemtechnik Am Goldenen Feld 18
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