VORSICHT

Um Feuergefahr und die Gefahr eines elektrischen Schlages zu vermeiden, darf das Gerät weder Regen noch Feuchtigkeit ausgesetzt werden.

Um einen elektrischen Schlag zu vermeiden, darf das Gehäuse nicht geöffnet werden. Überlassen Sie Wartungsarbeiten stets nur qualifiziertem Fachpersonal.

DIESES GERÄT MUSS GEERDET WERDEN.

ACHTUNG

Das Gerät ist nicht tropf- und spritzwassersicher, daher dürfen keine mit Flüssigkeiten gefüllten Gegenstände, z. B. Vasen, darauf abgestellt werden.

Solange das Netzkabel an eine Netzsteckdose angeschlossen ist, bleibt das Gerät auch im ausgeschalteten Zustand mit dem Stromnetz verbunden.

Das Gerät nicht an Orten aufstellen, z.B. in Bücherregalen oder Einbauschränken, wo keine ausreichende Belüftung gewährleistet ist.

Der Hauptschalter dieses Geräts befindet sich an der Rückwand.

Stellen Sie das Gerät so auf, dass jederzeitiger Zugriff auf diesen Hauptschalter gewährleistet ist.

Zum Netzanschluß dieses Gerätes ist eine geprüfte Leitung zu verwenden. Es sind die zutreffenden nationalen Errichtungs- und/oder Gerätebestimmungen zu beachten. (Für einen Nennstrom bis 6A)

Es ist eine geprüfte flexible PVC-ummantelte Leitung entsprechend IEC 60227 (H05VV-F 3G 0.75 mm2 oder H05VVH2-F 3G 0.75 mm2) zu verwenden. Andernfalls ist eine flexible Leitung aus systhetischem Gummi entsprechend IEC60245 (Bauartkurzzeichen H05RR-F 3G 0.75 mm2) zu verwenden.

Für Kunden in Europa (DSR-DR1000P)

Dieses Produkt besitzt die CE-Kennzeichnung und erfüllt sowohl die EMV-Direktive (89/336/EEC) als auch die Direktive Niederspannung (73/23/EEC) der EG-Kommission.

Die Erfüllung dieser Direktiven bedeutet Konformität für die folgenden Europäischen Normen:

EN60065: Produktsicherheit

EN55103-1: Elektromagnetische Interferenz (Emission)

EN55103-2: Elektromagnetische Empfindlichkeit (Immunität)

Dieses Produkt ist für den Einsatz unter folgenden elektromagnetischen Bedingungen ausgelegt:

E1 (Wohnbereich), E2 (kommerzieller und in beschränktem Maße industrieller Bereich), E3 (Stadtbereich im Freien) und E4 (kontrollierter EMV- Bereich, z.B. Fernsehstudio).

1.Für Ihren privat genutzten Videorecorder muß eine Fernseh-Rundfunk-Genehmigung beantragt werden, sofern nicht bereits eine Genehmigung für ein Fernsehgerät desselben Haushaltes vorliegt. Im geschäftlichen Bereich ist jeder einzelne Videorecorder anmelde- und gebührenpflichtig. (Auskunft ggf. bei der GEZ oder den Rundfunkanstalten.)

2.Im privaten Bereich ist die Aufzeichnung von urheberrechtlich geschützten Werken auf Bild- und Tonträger gestattet. Die entsprechenden Urheber- Vergütungen sind im Kaufpreis des Gerätes enthalten. Öffentliche Wiedergabe oder Verbreitung von mitgeschnittenen Fernsehsendungen ist ohne Erlaubnis nicht zulässig, verpflichtet zu Schadenersatz und ist gegebenenfalls strafbar.

3.Im Rahmen der Regelung des §47 des Urheberrechtsgesetzes sind Aufzeichnungen von Schulfernsehprogrammen gestattet. Mitschnitte von Schulfunksendungen dürfen jedoch nur für den Unterricht verwendet werden und sind spätestens am Ende des laufenden Schuljahres zu löschen.

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