Material- und / oder Konstruktionsmängel aufweisen.
4.Die Firma Lafree garantiert dem Eigentümer dieses Lafree Fahrrads, dass der mit einer Lackschicht überzogene Rahmen und die ungefederte Frontgabel über einen Zeitraum von 2 Jahren rostfrei sind, und dass während dieser Frist nichts von der Lackschicht abblättern wird.
5.Die Firma Lafree garantiert dem Eigentümer dieses Lafree Fahrrads für einen Zeitraum von 1 Jahr, dass die einzelnen Komponenten frei von Material- und / oder Konstruktionsmängeln sind.
6.Die Garantieleistungen der Firma Lafree beziehen sich auch auf jene Komponenten, die von anderen Herstellern bezogen wurden und mit dem Einbau Bestandteil des Lafree Rades geworden sind; es gelten hierbei die Garantiebestimmungen der Herstellerfirmen der jeweiligen Fahrradkomponenten.
Die Firma Lafree wird die Fahrradeigentümer auf Wunsch regelmäßig über den aktuellen Stand der Konditionen und deren Anwendbarkeit informieren.
7.Für eventuelle Garantieleistungen kommen ausschließlich Fahrräder in Betracht, die bei einem autorisierten Lafree - Fachhändler gekauft und geprüft, sowie von ihm montiert und fahrbereit gemacht wurden.
8.Sämtliche Garantieforderungen können ausschließlich durch einen autorisierten Lafree - Fachhändler eingereicht werden.
9.Sollte bei Ihrem Lafree - Fahrrad innerhalb von 60 Tagen ab dem Kaufdatum einer der in der Garantieerklärung beinhalteten Material- oder Konstruktionsmängel auftreten, hat der Eigentümer Anspruch auf Reparatur und / oder Ersatz des fehlerhaften Teils, ohne daß ihm hierbei irgendwelche Kosten entstehen. Nach Ablauf der 60 - Tage - Frist hat der Eigentümer ein Recht auf Reparatur und / oder Ersatz, muß aber die entstehenden Begleitkosten
etc.) selbst tragen.
10.Die Firma Lafree verpflichtet sich, bei
Reparatur und / oder Austausch defekter Teile stets mindestens gleichwertige Teile zu verwenden. Die Firma Lafree behält sich das ausschließliche Recht auf Auswahl der spezifischen Komponententypen vor.
11.Schäden, die auf Grund von gewöhnlichem Verschleiß, Unfällen, exzentrischer Verwendung und nicht zweckmäßigem Gebrauch auftreten, fallen nicht unter die Garantiebedingungen.
12.Eine Garantie kann nicht gewährleistet werden, wenn das Fahrrad nicht korrekt montiert wird, nicht von einem autorisierten Fachhändler repariert wird und / oder das Fahrrad nicht mit Original - Lafree - Teilen ausgestattet ist.
13.Die Firma Lafree behält sich das ausschließliche Recht vor, zu entscheiden, ob ein Garantiefall vorliegt.