VerschiedenesLIZENZVEREINBARUNG

Für das durch Sony bereitgestellte Programm gilt die folgende SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG.

Lesen Sie die SOFTWARE- LIZENZVEREINBARUNG durch, bevor Sie den Netzwerk-Überwachungsrecorder (Modellname: NSR- 100/50/25) verwenden (nachfolgend als „Produkt“ bezeichnet).

Durch das Benutzen des Produkts erkennen Sie die SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG an.

Die Software, die im Produkt eingesetzt wird, enthält Bestandteile, welche anderen als den in der nachfolgenden SOFTWARE- LIZENZVEREINBARUNG aufgeführten Bedingungen unterliegen. Diese Bestandteile (nachfolgend als „ausgenommene Software“ bezeichnet) können Sie auf den mitgelieferten CD-ROMs identifizieren. Die folgende SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG bezieht sich nicht auf derartige ausgenommene Software, und die Vertragsbedingungen bezüglich jener Software gelten jeweils separat von dieser

SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG. Ausgenommene Software ist nicht als „Programm“ im Sinne der folgenden SOFTWARE- LIZENZVEREINBARUNG zu betrachten.

SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG

Dies ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen (nachfolgend als „Benutzer“ bezeichnet) und Sony Corporation (nachfolgend als „Sony“ bezeichnet), die sich auf das Benutzungsrecht der Software (nachfolgend als „Programm“ bezeichnet) bezieht. Durch das Benutzen des Programms erkennt der Benutzer die Bedingungen und die Intention dieser Vereinbarung zwischen Benutzer und Sony an.

1.Das Urheberrecht sowie alle anderen Rechte bezüglich des Programms und der begleitenden Dokumentation liegen bei Sony oder der ursprünglich berechtigten Person bzw. Organisation (nachfolgend als „Lizenzgeber“ bezeichnet), die Sony die Verwendungsrechte des Programms gewährt hat. Dem Benutzer werden keine Rechte über die in dieser Vereinbarung festgelegten hinaus gewährt.

2.Sony gewährt dem Benutzer das nichtausschließliche, unteilbare und nicht übertragbare Recht (nachfolgend als „Benutzungsrecht“ bezeichnet), das Programm zum Zweck der Benutzung des Produkts zu verwenden, für welches das Programm erstellt wurde.

3.Der Benutzer darf das Benutzungsrecht weder Dritten übertragen noch Dritten dessen Benutzung zu ermöglichen, sofern dies nicht vorher ausdrücklich schriftlich von Sony genehmigt wurde.

4.Der Benutzer darf das Programm und dessen Begleitdokumente nicht aus dem Erwerbsland in ein anderes Land exportieren oder transportieren.

5.Der Benutzer darf ohne vorherige Zustimmung von Sony das Programm weder (i) aktualisieren, ergänzen oder verändern noch (ii) disassemblieren oder dekompilieren.

6.DAS PROGRAMM WIRD WIE ERHALTEN BEREITGESTELLT, OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH GARANTIEN BEZÜGLICH MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER FEHLERFREIHEIT

7.Der Benutzer stellt Sony bzw. den ursprünglich Berechtigten im Falle eines Patent-, Urheber- oder anders gelagerten Rechtsstreits, der zwischen dem Benutzer und Dritten aus der Benutzung des Programms erwächst, von jeglicher Haftung einschließlich der Prozesskosten frei.

8.Sony kann dem Benutzer bei Verstoß gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung die Lizenz entziehen. Lizenzentzug wirkt sich nicht auf ausstehende Zahlungen und Schadensersatzleistungen aus. Bei Lizenzbeendigung muss der Benutzer das Programm sowie dessen Kopien unverzüglich vernichten.

9.Ist der Benutzer eine Regierungsinstitution, so unterliegt Benutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung des Programms und dessen Begleitdokumenten den unter (c)(1) und (c)(2) der Vorschriften zu gewerblicher Computersoftware FAR 52.227-19 sowie den unter (c)(I)(ii) der Vorschriften zu Rechten an technischen Daten und Computersoftware DOD FAR 252.227-7013 genannten und den in jeglicher vergleichbarer Bundes-, Landes- oder regionalen Gesetzgebung genannten Beschränkungen. Hersteller im Sinne dieser Regelungen ist Sony Corporation, 1-7-1 Konan, Minato-ku, Tokyo, Japan.

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