
EURO • Printed in England • D • F016 L69 838 • CLUB/ROYALE • OSW 08/01
CLUB/ROYALE - Buch Seite 7 Dienstag, 7. August 2001 2:41 14
Garantie
Auf dieses Produkt leistet ATCO Garantie auf Mate- rial- und Herstellungsfehler. Fehler die innerhalb der Garantiezeit auftreten, werden von ATCO repariert oder durch Ersatzlieferung beseitigt, sofern das Gerät nicht im Verleih/in der Vermietung eingesetzt wurde. Die Gewährleistung für den auf dem Mäher montier- ten Motor erfolgt durch den Motorhersteller. Einzel- heiten entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung des Motors.
Die Garantiezeit bei nicht kommerzieller Verwen- dung beträgt auf Teile und Arbeitszeit 1 Jahr, begin- nend mit dem Kaufdatum.
Die Garantiezeit bei kommerzieller Verwendung be- trägt auf Teile und Arbeitszeit 90 Tage beginnend mit dem Kaufdatum.
Zur Definition dieser Gewährleistung:
Nicht kommerzielle Verwendung ist jede Verwen- dung des Produkts im Garten oder auf dem Anwesen, das Grund und Boden des Eigentümers bildet.
Kommerzielle Verwendung ist jede andere Art der Verwendung, einschließlich solche zur Schaffung von Einkommen, ausgenommen davon sind Verleih/Ver- mietung.
Bei Garantiereparaturen:
–Bringen Sie Ihren Rasenmäher zu Ihrer autorisier- ten
–Legen Sie Ihren Kaufnachweis mit Datum vor.
–Legen Sie die Garantiekarte vor.
Garantie kann nicht gewährt werden, wenn:
–das Produkt weiter verkauft wurde (nicht zutref- fend für Irische Republik)
–das Produkt abweichend von den Spezifikationen des Herstellers modifiziert wurde oder keine origi- nal Ersatzteile verwendet wurden.
–vorher Reparaturen durch eine nicht von ATCO autorisierte Kundendienstwerkstätte durchgeführt wurde.
–der Mangel durch fehlerhafte Einstellung, Miss- brauch, Nachlässigkeit oder versehentlicher Be- schädigung herrührt.
–der Schaden auf mangelnde Schmierung oder Wartung zurückzuführen ist.
Fehlfunktionen können durch normale Abnutzung verursacht werden. Folgende Teile, deren Lebens- dauer von regelmäßigen Service abhängt, sind als Verschleißteile deklariert und nicht durch die nor- male Garantie abgedeckt.
Bei Schäden an Schneidmessern, Antriebsketten, La- gern, Gummibelag der hinteren Rolle und Seilzügen.
Die Kosten für die regelmäßige Wartung des Pro- dukts sind nicht durch die Garantie gedeckt.
Folgen Sie bitte den Anweisungen Ihrer Bedienungs- anleitung in Ihrem Intresse, weil ein richtig gepflegtes Produkt viele Jahre ausgezeichnete Dienste leisten wird.
Verlangen Sie bei Bedarf stets original ATCO Ersatz- teile. Bei Schäden am Produkt, die durch die Verwen- dung von Ersatzteilen herrühren, die nicht von ATCO hergestellt oder freigegeben sind, wird keine Ge- währleistung übernommen.
Diese Garantiebestimmungen schränken nicht Ihre gesetzlichen Rechte ein.
Dieses Produkt wurde gefertigt nach den Bedingun- gen eines
Wenn dieses Gerät einmal verschrottet werden muss, bitte an Ihre Umwelt denken und bei einem aner- kannten Entsorgungsbetrieb entsorgen.
(Informationen über Entsorgungsbetriebe erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Behörde.)
Konformitätserklärung
Messwerte ermittelt entsprechend 2000/14/EG (1,60 m Höhe,1 m Abstand) und EN 25 349.
Der
Die bewertete Beschleunigung beträgt typischer- weise 4 m/s2.
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass dieses Produkt mit den folgenden Normen oder normativen Dokumenten übereinstimmt: EN 60 335, EN 836 ge- mäß den Bestimmungen der Richtlinien 89/336/EWG, 98/37/EG, 2000/14/EG.
2000/14/EG: Der garantierte Schallleistungspegel LWa ist niedriger als 97 dB (A) Club, 97 dB (A) 20 I/C, 97 dB (A) 24 I/C und 98 dB (A) 30 I/C. Bewertungs- verfahren der Konformität gemäß Anhang VIII.
Benannte Prüfstelle: SRL, Sudbury England
Ort: Stowmarket, 07. 2001
Unterschrift: | Stellung: Direktor |
Änderungen vorbehalten
12 • F016 L69 838 • TMS • 11.07.01 | Deutsch - 7 |